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 "in memoriam" Triptychon zu Erna Kronshage



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Genau 75 Jahre nach Hitlers "Euthanasie"-Befehl mahnt nun an der Tiergartenstraße in Berlin - wo sich die NS-Vernichtungszentrale der Tarn-Organisation "Aktion T4" befand - eine 24 m lange blaue transparente aber auch spiegelnde Wand mit einem Dokumentations- und Informationspult die oft brutalen Schicksale all der Opfer willkürlicher Ausgrenzung, "Ausmerze" und Gewalt an - gestern und heute ... | Foto: DPA -





NS-"Euthanasie"-Phasen  |  und das Gedenken ...
Die neueste Schätzung geht davon aus, dass in den Jahren von 1939 bis 1945 in den Grenzen des damaligen Deutschen Reiches (einschließlich der annektierten Gebiete) etwa 196.000 Psychiatriepatienten ermordet wurden. Rechnet man die etwa 80.000 Toten in polnischen, sowjetischen und französischen Anstalten sowie die etwa 20.000 in den „Euthanasie“-Anstalten ermordeten KZ-Häftlinge (Aktion 14f13) hinzu, erhöht sich die Opferzahl auf fast 300.000. 


Bei der Analyse des Massenmordes an psychisch kranken und geistig behinderten Menschen im „Dritten Reich“ sind mehrere Formen und Phasen zu unterscheiden:


  • die Erschießung und Vergasung von polnischen und deutschen Patienten in den Reichgauen Danzig-Wartheland und Westpreußen zu Beginn des Zweiten Weltkriegs;
  • die Krankenmorde in den besetzten Gebieten Polens, der Sowjetunion und Frankreichs, die etwa 80.000 Opfer forderten;
  • die Erfassung, Begutachtung und Ermordung von etwa 5.000 bis 10.000 Kindern und Jugendlichen in mehr als dreißig „Kinderfachabteilungen“ in den Jahren von 1939 bis 1945;
  • die „Aktion T4“, die Vergasung von etwa 70.000 Patienten aus den deutschen Heil- und Pflegeanstalten in sechs mit Gaskammern ausgerüsteten Anstalten von Januar 1940 bis August 1941;
  • die „Aktion 14f13“, in der etwa 20.000 KZ-Häftlinge ermordet wurden;
  • die „Sonderaktion“ gegen etwa 1.000 jüdische Patienten im Jahre 1940;
  • die „regionale Euthanasie“, d.h. die Fortführung der „Euthanasie“ nach dem Stopp der „Aktion T4“ in vielen Heil- und Pflegeanstalten, die nun nicht mehr zentral gesteuert, sondern von den Mittelinstanzen – den Landes- und Provinzialverwaltungen – getragen wurden;
  • der Versuch der Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten im Sommer 1943, die „Aktion Brandt“ zur Errichtung von Ausweichkrankenhäusern in Heil- und Pflegeanstalten abseits der luftkrieggefährdeten Gebiete zu nutzen, um die dadurch notwendig gewordenen großräumigen Verlegungen von Psychiatriepatienten in die noch bestehenden „Euthanasie“-Zentren zu lenken und damit den weiter andauernden Massenmord wieder zentraler Kontrolle zu unterwerfen (nach Hans Walter Schmuhl). 
Rosen an der blauen "Euthanasie"-Gedenkwand | Bild: dpa

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